In einem einseitigen Urteil gab die US-Bezirksrichterin Tanya Chutkan am Montag einem Antrag des Sonderermittlers Jack Smith statt, die Anklage im Fall der Einmischung des gewählten Präsidenten Donald Trump in die Wahlen auf Bundesebene abzuweisen. Smiths Antrag auf Abweisung war früher am Tag eingereicht worden und wurde eingereicht. Darin sagte Smith, das Department Office of Legal Counsel habe entschieden, dass der Fall aufgrund des Verbots der US-Verfassung, einen amtierenden Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, vor der Amtseinführung von Trump abgewiesen werden müsse. Er fügte hinzu, dass das Verbot nichts mit der Schwere der mutmaßlichen Verbrechen oder der Stärke der Beweise zu tun habe. Smith sagte, er stehe trotz seines Antrags auf Abweisung weiterhin hinter den Vorwürfen der Regierung gegen Trump. Richter Chutkan wies den Fall unbeschadet ab, was bedeutet, dass er zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Sprache gebracht werden kann.
Das Urteil ergeht etwa zwei Wochen, nachdem das DOJ ebenfalls einen einstimmigen Antrag auf Abweisung aller verbleibenden Gerichtstermine in dem Fall eingereicht hat. Bundesanwälte haben letztes Jahr Anklage erhoben und Trump beschuldigt, am 6. Januar 2021 versucht zu haben, die Ergebnisse der Bundeswahl zu kippen.
Was ist mit Trumps Fall von geheimen Dokumenten? Smith reichte am Montag einen ähnlichen Antrag im Bundesvertrauenssachenverfahren gegen Trump ein. Unter Berufung auf die gleichen Gründe, die in seinem Antrag im Fall der Wahlbeeinträchtigung aufgeführt waren, beantragte Smith, dass der Richter auch seine Berufung im Fall der geheimen Dokumente zurückweisen solle. Die Anklage in diesem Fall war bereits abgewiesen worden, und jede Entscheidung, Smiths Berufung zurückzuweisen, würde das Verfahren gegen Trump faktisch beenden. Smith wies jedoch darauf hin, dass andere Angeklagte im Fall der geheimen Dokumente weiterhin angeklagt würden, da die Immunitätsbestimmungen der Verfassung nur für amtierende Präsidenten gelten. Der Richter muss noch über diesen Antrag entscheiden.