Die Kartellklage der Federal Trade Commission gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta wird fortgesetzt, entschied der oberste US-Bezirksrichter James E. Boasberg am Mittwoch. Die FTC kritisierte die Übernahme von Instagram im Jahr 2012 und WhatsApp im Jahr 2014 durch Facebook und warf dem Unternehmen die Bildung eines Monopols vor. Facebook habe die Apps gekauft, um sich gegen die schnell wachsende Konkurrenz zu schützen, heißt es in der Beschwerde der FTC. Durch den Besitz und Betrieb von Instagram und WhatsApp entstand ein Schutzgraben um Meta, der den drohenden Wettbewerb neutralisierte, heißt es in Gerichtsdokumenten.
Meta hat jedoch argumentiert, dass die Übernahmen den Wettbewerb im Technologiebereich verstärkten, indem sie eine stärkere Rivalität mit anderen Technologie- und Mediengiganten wie Apple und Google ermöglichten. Die FTC reichte im Jahr 2020 zunächst Kartellklagen gegen Meta ein, die Boasberg später im Juni 2021 abwies. Die Regierung reichte im August eine geänderte Klage ein, die Boasberg entschied, dass sie nun vor Gericht gehen könnte.
Was war Boasbergs Grund, den Fall jetzt zu genehmigen? In einem am Mittwoch veröffentlichten Memorandum bezeichnete Richter Boasberg das legale Turnier auf beiden Seiten als beeindruckend. Er fügte hinzu, dass es keinen klaren Sieger gebe und der Fall daher vor Gericht gehen müsse. Boasberg hat für den 25. November eine Konferenz angesetzt, um Versuchspläne zu besprechen. Bundesanwälte haben in den letzten Jahren mehrere Kartellkampagnen gegen große Technologieunternehmen gestartet, darunter Amazon, Apple und Google.
Wie haben beide Seiten im weiteren Verlauf auf den Fall reagiert? FTC-Sprecher Douglas Farrar sagte gegenüber WORLD, dass die Bemühungen, Metas Social-Media-Monopol einzuschränken, parteiübergreifend gewesen seien. Die Regulierungsbehörden hoffen, den Wettbewerb und die Innovation im Social-Media-Ökosystem wiederzubeleben, sagte Farrar in der Erklärung vom Mittwoch. WORLD hat Meta um eine Stellungnahme gebeten und bis Mittwochabend noch keine Antwort erhalten.